{"id":6599,"date":"2018-03-19T16:58:40","date_gmt":"2018-03-19T15:58:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.timeline-neo.de\/?p=6599"},"modified":"2023-08-07T15:29:50","modified_gmt":"2023-08-07T13:29:50","slug":"datenschutz-grundverordnung-dsgvo-2018","status":"publish","type":"blog","link":"https:\/\/stage.timeline-erp.de\/de\/blog\/datenschutz-grundverordnung-dsgvo-2018\/","title":{"rendered":"DSGVO 2018 &#8211; Was Sie als Unternehmer wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ab dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedstaaten g\u00fcltig. Wichtig f\u00fcr Sie zu wissen: Sie als Unternehmer m\u00fcssen die neuen Regelungen bis dahin bereits umgesetzt haben.\u00a0<\/strong><strong>Die DSGVO bringt einige \u00c4nderungen mit sich. Laut <a href=\"https:\/\/www.dgap.de\/dgap\/News\/dgap_media\/kurz-vor-inkrafttreten-der-neuen-eudatenschutzgrundverordnung-fuerchtet-ein-drittel-aller-deutschen-unternehmen-nicht-dsgvokonform-sein\/?newsID=1053381\">DGAP<\/a>\u00a0werden Unternehmen im Schnitt acht Stunden pro Tag damit verbringen, ihre Datenbanken zu durchforsten um die neuen Anforderungen erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Rund\u00a060% der europ\u00e4ischen Unternehmen sind nicht ausreichend auf die neuen Richtlinien vorbereitet.\u00a0Was sich durch die DSGVO in Bezug auf den Datenschutz \u00e4ndert und was Sie beachten sollten um teure Bu\u00dfgelder zu vermeiden, erfahren Sie im Folgenden.<\/strong><\/p>\n<h2>DSGVO &#8211; Worum geht es \u00fcberhaupt?<\/h2>\n<p>Die DSGVO\u00a0ist\u00a0eine vom Europ\u00e4ischen Parlament beschlossene Verordnung. Den genauen Wortlaut der Verordnung k\u00f6nnen Sie <a href=\"https:\/\/www.datenschutz-grundverordnung.eu\/wp-content\/uploads\/2016\/05\/CELEX_32016R0679_DE_TXT.pdf\">hier<\/a> nachlesen. Ziele sind ein einheitliches Datenschutzrecht und der Schutz personenbezogener Daten. Zu personenbezogenen Daten geh\u00f6ren Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail Adresse, Einkommen und Kontodaten sowie gesundheitliche Informationen einer Person. Aber auch das Kfz-Kennzeichen, die IP Adresse oder das\u00a0Kauf-, Surf-, und Klickverhalten im Internet z\u00e4hlen dazu.\u00a0Die DSGVO regelt das Datenschutzrecht, also den Umgang von Unternehmen mit diesen Daten. Die\u00a0wesentlichen Elemente des aktuell geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bleiben erhalten,\u00a0viele Regelungen werden aber auch versch\u00e4rft. Die\u00a0DSGVO gilt f\u00fcr alle Unternehmen innerhalb der EU und auch f\u00fcr Unternehmen mit Sitz au\u00dferhalb der EU, wenn diese Daten von Personen aus der EU verarbeiten oder eine Niederlassung in der EU haben. Betroffen ist jedes Unternehmen das im Internet aktiv ist.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-244605 size-full\" src=\"https:\/\/stage.timeline-erp.de\/wp-content\/uploads\/DSGVO.jpg\" alt=\"DSGVO\" width=\"1500\" height=\"1000\" \/><\/p>\n<h2>Was \u00e4ndert sich?<\/h2>\n<p>Wenn Sie sich bisher gut um den Datenschutz gek\u00fcmmert haben, k\u00f6nnen Sie aufatmen. Als Unternehmer in Deutschland sind Sie auf jeden Fall im Vorteil, da die Regelungen bisher schon recht hoch waren.\u00a0An vielen bekannten Grunds\u00e4tzen \u00e4ndert sich nichts.<\/p>\n<h3>Das bleibt<\/h3>\n<p>Das ma\u00dfgebliche Ziel, der zum Datenschutz errichteten Verordnung bleibt: Die Grundrechte jeder nat\u00fcrlichen Person sollen gesch\u00fctzt werden. Personenbezogene Daten d\u00fcrfen weiterhin nicht erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,\u00a0au\u00dfer Sie haben eine ausdr\u00fcckliche Erlaubnis dazu. Au\u00dferdem d\u00fcrfen Sie nur so viele Daten erheben und verarbeiten, wie Sie tats\u00e4chlich ben\u00f6tigen. Die Daten m\u00fcssen inhaltlich und sachlich richtig und immer aktuell sein. Zudem d\u00fcrfen Sie nicht zweckentfremdet werden.<\/p>\n<h3>Das ist neu<\/h3>\n<h4>Auftragsdatenverarbeitung\u00a0(Art. 28 ff. DSGVO)<\/h4>\n<p>Bei der Auftragsdatenverarbeitung werden personenbezogene Daten durch einen Auftragnehmer im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Zum Beispiel wird ein externes Kundencenter oder Rechenzentrum eingesetzt. Nach BDSG war bisher nur der Auftraggeber f\u00fcr die Datenverarbeitung verantwortlich. Zuk\u00fcnftig werden jedoch sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer gleicherma\u00dfen verantwortlich sein. Der Vertrag muss nicht schriftlich geschlossen, sondern kann nun auch elektronisch gefasst werden.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #ff0000;\">WICHTIG F\u00dcR UNSERE KUNDEN:\u00a0<\/span><\/strong>Das betrifft nat\u00fcrlich auch unsere Kunden, denn wenn Hilfestellung per Remote-Support (TeamViewer, Remote Desktop, o. \u00e4.) geleistet wird, dann erhalten wir unter Umst\u00e4nden Einblicke in personenbezogene Daten (Ansprechpartner bei Kunden\/Lieferanten\/Interessen, Kalender- oder E-Mail-Inhalte oder Daten zu Ihren Mitarbeitern). Hierzu erhalten Sie in K\u00fcrze ein Info-Mailing unseres Datenschutzbeauftragten, der Ihnen den Sachverhalt einmal n\u00e4herbringt. Ebenso haben wir vorgefertigte Vertr\u00e4ge f\u00fcr unsere Kunden, welche die wesentlichen Punkte abdecken.<\/p>\n<h4>Einwilligung\u00a0(Art. 7 DSGVO)<\/h4>\n<p>Wenn Sie in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten, m\u00fcssen Sie sich eine ausdr\u00fcckliche Zustimmung Ihrer Kunden einholen. Ein voreingestellter Haken in einem Kontrollk\u00e4stchen auf Ihrer Webseite gen\u00fcgt zum Beispiel nicht mehr und ist keine wirksame Einwilligung. Die Einwilligung muss also durch eine klare Handlung erteilt werden und freiwillig sein. Ein Vertrag darf beispielsweise nicht an die Verarbeitung von Daten gebunden sein, die mit der Leistung oder dem Produkt nichts zu tun haben. Weiterhin muss die Einwilligung jederzeit Widerrufen werden k\u00f6nnen. Der\u00a0Widerruf der Einwilligung muss dabei so einfach sein, wie auch die Erteilung der Einwilligung. Bei Minderj\u00e4hrigen ist eine Einwilligung ohne Zustimmung der Eltern erst ab 16 Jahren wirksam. Diese Grenze kann von den Mitgliedsstaaten auf 13 Jahre herabgesetzt werden.<\/p>\n<h4>Recht auf \u00a0Vergessenwerden (Art. 17 DSGVO)<\/h4>\n<p>Auf Wunsch m\u00fcssen Unternehmen personenbezogene Daten l\u00f6schen, wenn f\u00fcr die Verwendung der Daten keine Berechtigung mehr vorliegt. Die Daten m\u00fcssen gel\u00f6scht werden, wenn der Zweck f\u00fcr die Datenverarbeitung wegf\u00e4llt,\u00a0diese unrechtm\u00e4\u00dfig war oder der Betroffene seine Einwilligung widerrufen hat.<\/p>\n<h4>Daten\u00fcbertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)<\/h4>\n<p>Nutzer k\u00f6nnen pers\u00f6nliche Daten, zum Beispiel bei einem Wechsel zu einer anderen Bank, einem neuen Arbeitgeber oder auch zu anderen sozialen Netzwerken, zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Allerdings ist noch unklar, wie dies in der Praxis umgesetzt wird.<\/p>\n<h4>Datensicherheit (Artikel 32 DSGVO)<\/h4>\n<p>Um personenbezogene Daten im Missbrauchs- und Verlustfall zu sch\u00fctzen, m\u00fcssen Datenverarbeiter geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen treffen. Wie diese Ma\u00dfnahmen genau aussehen, orientiert sich am Stand der Technik, notwendigen Implementierungskosten und auch den gegebenen Umst\u00e4nden. F\u00fcr den Verantwortlichen besteht die Verpflichtung, die Datensicherheit regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<h4>Meldepflichten (Art. 33 Abs. 1 DSGVO)<\/h4>\n<p>Im Falle einer Datenpanne gibt es ab jetzt konkrete Fristen. Sie m\u00fcssen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten innerhalb von 72 Stunden der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde melden, wenn die Rechte und Pflichten des Betroffenen einem Risiko ausgesetzt sind. In diesem Zuge wird es auch eine Dokumentationspflicht f\u00fcr Unternehmen gegen\u00fcber der Beh\u00f6rde geben, um die Meldepflicht zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<h4>Datenschutzbeauftragter (Art. 39 DSGVO)<\/h4>\n<p>Ab jetzt wird es EU-weit einen Datenschutzbeauftragten geben. Der Datenschutzbeauftragte ist unter anderem daf\u00fcr zust\u00e4ndig, die Einhaltung der Verordnung zu \u00fcberwachen und Schulungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<h4>Vereinfachte Beschwerden (Art. 77 DSGVO)<\/h4>\n<p>K\u00fcnftig ist es m\u00f6glich, Beschwerde bei der Datenschutzbeh\u00f6rde des eigenen Landes einzureichen, ungeachtet dessen wo der Sitz des jeweiligen Unternehmens ist.\u00a0Auch Verb\u00e4nde d\u00fcrfen in Zukunft im Auftrag von Verbrauchern klagen.<\/p>\n<h2>Was ist zu tun?<\/h2>\n<p>Um die neuen Anforderungen zu erf\u00fcllen, sollten Sie einige Vorbereitungen treffen. Aber wo f\u00e4ngt man am besten an? Bis die neue Verordnung in Kraft tritt, ist schlie\u00dflich nicht mehr viel Zeit.\u00a0Pr\u00fcfen Sie deshalb schon jetzt, welche datenschutzrechtlichen Ma\u00dfnahmen in Ihrem Unternehmen vorhanden sind und ob diese der DSGVO entsprechen. Erarbeiten Sie am besten ein Konzept, nachdem Sie Ihre Mitarbeiter \u00fcber die neuen Anforderungen informieren und schulen k\u00f6nnen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:<\/p>\n<h3>Struktur und Verantwortlichkeiten<\/h3>\n<p>Gibt es in Ihrem Unternehmen eine Datenschutzrichtlinie und sind die Verantwortlichkeiten geregelt? Wer hat Zugriff zu welchen Daten und wer entscheidet \u00fcber die Datenverarbeitung? Setzen Sie am besten einen Datenschutzbeauftragten ein. Sollten Sie mit besonderen personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten arbeiten, kann es sein dass Sie verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, unabh\u00e4ngig davon wie viele Mitarbeiter Ihr Unternehmen hat. Falls Sie bereits einen Datenschutzbeauftragten haben, sollten Sie diesen bei der zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rde melden.<\/p>\n<h3>Passen Sie Ihre Vertr\u00e4ge an<\/h3>\n<p>Sollten Sie mit Dienstleistern zusammenarbeiten, die in Ihrem\u00a0Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten, sollten Sie die Vertr\u00e4ge anpassen.\u00a0Die Inhalte \u00e4ndern sich mit der DSGVO. Sind die Vertr\u00e4ge nicht vollst\u00e4ndig, droht bereits ein Bu\u00dfgeld. Pr\u00fcfen Sie auch die Vertr\u00e4ge mit anderen Vertragspartnern, insbesondere in Bezug auf den Haftungs- und Datenschutz.<\/p>\n<h3>Transparenz und Informationspflichten<\/h3>\n<p>Transparenz ist eines der wesentlichen Grunds\u00e4tze des Datenschutzrechts. Schon bei der Erhebung der Daten, m\u00fcssen Sie den Betroffenen \u00fcber die Verarbeitung informieren. Dazu z\u00e4hlen zum Beispiel der Verwendungszweck, Dauer der Speicherung oder auch das Widerrufsrecht.<\/p>\n<h3>\u00c4ndern Sie Ihre Formulare und Einwilligungen<\/h3>\n<p>Wie bereits weiter oben beschrieben, gibt es mit der DSGVO strengere\u00a0Regeln\u00a0was die Handhabung von Einwilligungen angeht. Mit jeder Einwilligung muss nun auch \u00fcber die Widerrufsm\u00f6glichkeiten informiert werden. Au\u00dferdem m\u00fcssen Sie gewissen Einschr\u00e4nkungen beachten, wenn Sie die Einwilligung in Ihre AGB integrieren oder sie an eine andere Handlung koppeln m\u00f6chten, wie zum Bespiel den Abschluss eines Vertrages. Es gibt allerdings auch Vereinfachungen: es ist keine Schriftform mehr notwendig.<\/p>\n<h3>Passen Sie Ihre Datenschutzerkl\u00e4rungen an<\/h3>\n<p>Die Informationspflichten gegen\u00fcber betroffenen Personen steigen mit der DSGVO deutlich an. So muss die Person \u00fcber jeden Vorgang informiert werden, bei welchem Sie dessen Daten verarbeiten.\u00a0Jede Datenschutzerkl\u00e4rung muss au\u00dferdem den Namen und die Kontaktdaten des Webseiten-Betreibers enthalten. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten, m\u00fcssen auch dessen Kontaktdaten angegeben werden. Zudem m\u00fcssen Sie Angaben zu Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung machen.<\/p>\n<h3>Datenschutzverletzungen<\/h3>\n<p>Kommt es zu einer Datenschutzverletzung, muss dies innerhalb von 72 Stunden der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gemeldet werden. Sie sollten sicherstellen, dass eine Verletzung auch direkt erkannt.<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<h2>Schulen Sie Ihre Mitarbeiter<\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>Im Hinblick auf die bevorstehenden Ver\u00e4nderungen ist es notwendig zu wissen, warum Datenschutz wichtig ist und welche Folgen es hat, wenn dieser nicht eingehalten wird. Deshalb sollten Sie alle Mitarbeiter die in Ihrem Unternehmen mit personenbezogenen Daten, beispielsweise von Kunden oder Lieferanten, arbeiten f\u00fcr das Thema Datenschutz sensibilisieren und sie mit den dazugeh\u00f6rigen Anforderungen vertraut machen. Stellen Sie sicher, dass die Daten nicht unberechtigt verarbeitet werden.\u00a0Nach Art. 39 DSGVO ist es die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten die Mitarbeiter zu schulen. Werden die neuen Vorschriften nicht eingehalten, droht ein Bu\u00dfgeld.<\/p>\n<h2>Geldbu\u00dfen bei Verst\u00f6\u00dfen<\/h2>\n<p>Die Bedingungen f\u00fcr die Verh\u00e4ngung eines Bu\u00dfgeldes sind in Artikel 83 und 84 des DSGVO beschrieben.\u00a0Bei Verst\u00f6\u00dfen ist mit gr\u00f6\u00dferen Sanktionen zu rechnen als zuvor. Allerdings kommt es auf die Art des Versto\u00dfes an. So wird zum Beispiel unterschieden, ob vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig gehandelt wurde oder ein Versto\u00df gemeldet oder der Beh\u00f6rde auf andere Weise bekannt wurde.\u00a0Bei Verst\u00f6\u00dfen werden Geldbu\u00dfen von bis zu 10 Mio. EUR oder im Fall eines Unternehmens\u00a0bis zu 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Gesch\u00e4ftsjahrs verh\u00e4ngt.\u00a0Bei schweren Verst\u00f6\u00dfen k\u00f6nnen von den Aufsichtsbeh\u00f6rden Bu\u00dfgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<h3>Weitere Informationen<\/h3>\n<p>Wenn Sie mehr \u00fcber die Datenschutz-Grundverordnung oder die gesamte Funktionspalette von TimeLine ERP erfahren m\u00f6chten, senden Sie uns gerne eine Nachricht \u00fcber das <a href=\"https:\/\/stage.timeline-erp.de\/kontakt\/vertrieb-kontaktieren\/\">Kontaktformular<\/a>, schreiben an <a href=\"mailto:info@timeline.de\">info@timeline.de<\/a> oder kontaktieren unser Sales-Team unter <b>+49 212 230 35 200<\/b>. Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ab dem 25. 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